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LAG Hessen, 24.01.1994 - 16 Sa 1018/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Zinserträgen aus zu Unrecht gezahlter Sozialkassenbeiträgen; Fehlen einer Beitragspflicht gegenüber den Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes; Rückabwicklung zu Unrecht erfolgter Leistungen; Umfang der Gläubigerstellung der Einzugsstelle; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 03.05.1993 - 3 Ca 271/93
- LAG Hessen, 24.01.1994 - 16 Sa 1018/93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71
Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65
Doppelmangel in der Bereicherungskette
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.04.1993 - V ZR 49/92
Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1962 - VIII ZR 245/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 26.11.2007 - 16 Sa 877/07
Tarifauslegung - Baugewerbe - Zahlung der Urlaubskassenbeiträge durch den …
Nach der bisherigen Rechtsprechung der Berufungskammer (vgl. Kammerurteil v. 24. Januar 1994 - 16 Sa 1018/93; wohl auch BAG 28. November 1990 AP 137 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) können rechtsgrundlos erbrachte Beitragsleistungen nur anteilig, nämlich in Höhe des auf die jeweilige gemeinsame Einrichtung entfallenen Beitragsanteils gegenüber jedem der beiden Beklagten geltend gemacht werden, weil Leistungsempfänger der Zahlungen der jeweilige vermeintliche Gläubiger der Beiträge ist und damit bezüglich der Zusatzversorgung der Beklagte zu 1) (§ 13 Abs. 5 des Tarifvertrages über Rentenbeihilfen in Baugewerbe [TVR] v. 31. Oktober 2002), bezüglich der Beiträge für Urlaub. - LAG Hessen, 18.02.2008 - 16 Sa 1426/07
Baugewerbe - ungerechtfertigte Bereicherung
An ihre frühere Ansicht, wonach Bereicherungsschuldner in derartigen Fällen beide Kassen jeweils in Höhe des auf sie entfallenen Beitragsanteils sind (vgl. Kammerurteil v. 24. Januar 1994 - 16 Sa 1018/93), hält die Berufungskammer, die insoweit bereits Bedenken hiergegen geäußert hatte (vgl. Kammerurteil v. 26. November 2007 - 16 Sa 877/07) nicht fest.